Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Errichtung von Bodenplatten und Fertigkellern aus vorgefertigten Betonelementen. Die Nutzung kann vom einfachen Funktionsraum für haustechnische Anlagen oder Lagerkeller bis zum zu Wohnzwecken ausgebauten Geschoss reichen. Sie umfassen die Tragwerksplanung, Fachbauleitung und die Koordination im Bezug zur eigenen Ausführung. Des Weiteren die Herstellung der Entwässerung unter der Bodenplatte, der Gründungsbauteile und die Montage und Betonage von Bodenplatten und Kellern (insbesondere unter Verwendung von Fertigteilen) einschließlich der erforderlichen Arbeiten an der Baustelle wie z. B. Abdichtung, Perimeterdämmung, Lichtschächte, Fenster, usw.) bis hin zur Übergabe als Untergeschoss für Fertighäuser oder weitere Gebäude. Die nachfolgenden Gütebestimmungen bilden die Grundlage für die Verleihung und Führung des Gütezeichens, deren Einhaltung durch die Gütegemeinschaft Fertigkeller e.V. im Rahmen von regelmäßigen neutralen Überwachungen kontrolliert wird.