Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Ausführung von Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen im Erdbau und ländlichem Wegebau, bei Verfestigungen im Oberbau, Kaltrecycling in situ sowie für die Behandlung von Böden mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau. Sie beziehen sich auf Arbeiten bei der Herstellung von Straßen-, Verkehrsflächen, Arbeiten im Wasser- und Bahnbau sowie die Verbesserung von Baustoffen für eine qualitative und ökologische Weiterverwendung. Die Güte- und Prüfbestimmungen unterscheiden fünf Beurteilungsgruppen: - Beurteilungsgruppe Bodenverbesserung (BG-BVB); - Beurteilungsgruppe qualifizierte Bodenverbesserung (BG-QBVB); - Beurteilungsgruppe Bodenverfestigung (BG-BVF), Verfestigungen im Straßenoberbau und ländlichen Wegebau zählen gemäß diesen Gütebestimmungen auch zur Beurteilungsgruppe der Bodenverfestigung; - Beurteilungsgruppe Bodenbehandlungen bei umweltrelevanten Inhaltsstoffen (BG-BUS); - Beurteilungsgruppe Kaltrecycling in situ (BG-KRC). Die Güte- und Prüfbestimmungen regeln Anforderungen, Umfang und Häufigkeit der Prüfungen und Überwachungen. Die in der Gütegemeinschaft organisierten Unternehmen unterstellen ihre Leistungen der Überwachung entsprechend diesen Güte- und Prüfbestimmungen.