Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für betriebsfertige Innentüren einschließlich etwaiger Zargen zum Einbau in senkrechte Wände sowie im Besonderen für einzelne Innentürblätter aus Holz und Holzwerkstoffen vorzugsweise nach DIN 68706, Teil 1 und Türzargen aus Holz und Holzwerkstoffen, vorzugsweise nach DIN 68706, Teil 2 sowie Feucht- und Nassraumtüren, die nicht dem Freiluftoder Außenklima ausgesetzt sind. Schallschutz-, brandschutz-, wärmeschutztechnische und ähnliche Anforderungen besonderer Art an Türblätter werden hier nicht gestellt. Es wird auf die Einsatzempfehlung im Anhang zu den Güte- und Prüfbestimmungen mit den dazugehörigen Erläuterungen hingewiesen. Diese Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen gelten nur in Verbindung mit den jeweiligen Besonderen Güteund Prüfbestimmungen.