Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für CO2-senkende Holzbauwerke von: Wohngebäuden, Gewerbe- und Industriebauten, Objektbauten, Anbauten, bauliche Erweiterungen von Bestandsbauwerken. Sie gelten dabei für folgende Bestandteile eines Bauwerks: Bauteile der Bauwerkshülle mit allen wesentlichen Einzelschichten; alle wesentlichen Einzelschichten von statisch wirksamen Innenbauteilen; statisch wirksame Unterbauten und Gründungen; alle wesentlichen Einzelschichten von statisch nicht wirksamen Innenbauteilen, die der Aufteilung oder Gliederung eines Bauwerks dienen und statisch wirksame Einzelbauteile. Die Güte- und Prüfbestimmungen in Bezug auf den rechnerischen Nachweis der CO2-Senkenleistung nach Abschnitt 3.3 gelten nicht für folgende Bestandteile eines Bauwerks: Gebäudetechnik, lose Verbindungsmittel, untergeordnete Bauteile und Einrichtungsgegenstände.