Kurzreferat
Die Gütegrundlagen gelten für private Dampfbäder, die der Benutzer des Gütezeichens in seinem Betrieb entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen herstellt oder in einem anderen Betrieb nach seinen Anweisungen herstellen lässt. Werden im gleichen Betrieb Dampfbäder gefertigt, die nicht den Anforderungen der nachstehenden Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen, so darf für diese Dampfbäder das Gütezeichen nicht verwendet werden.