Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen Holzhausbau gelten für den Bau von Holzhäusern und Gebäuden in Holzhausbauart. Sie umfasst die Herstellung vorgefertigter Bauprodukte für Gebäude in Haolzbauweise und die Errichtung der Gebäude in Holzbauweise. Sie umfassen folgende Bauarten: Holztafelbauart/Holzrahmenbauart, Holzskelettbauart, Massivholzbauart, Modulbauart. Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten nicht für Holzhäuser in Blockbauart gemäß der Gütesicherung Blockhausbau, RAL-GZ 402.