Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen Holzrohelementherstellung gelten für die werksseitige Herstellung vorgefertigter Bauteile in Holzbauart für Bauwerke. Sie umfassen folgende Bauarten: Holztafelbauart/Holzrahmenbauart, Holzskelettbauart, Massivholzbauart. Die Gütesicherung für Holzrohelementherstellung bildet auch die qualitative Basis für gütegesicherte Holzhäuser gemäß der Gütesicherung Holzhausbau, RAL-GZ 422. Das Gütezeichen ist gebunden an den jeweiligen Werks- bzw. Produktionsstandort. Die Verleihungsurkunde wird für den einzelnen Werks- bzw. Produktionsstandort ausgestellt.