Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen, nachfolgend kurz GuP genannt, regeln ausschließlich die Anforderungen an den vorbeugenden chemischen Schutz von: 1. Holzprodukten für den Garten-, Landschafts- und Spielplatzbau, für die Land- und Forstwirtschaft einschließlich Holzpfählen, für den Obst- und Weinbau; 2. Kinderspielgeräten aus Holz (nur im Außenbereich) gemäß DIN EN 1176; 3. Lärmschutzwandelementen aus Holz gemäß ZTV-Lsw 06; 4. Konstruktionshölzern; 5. Holzbauelementen für Sicherungsbauten gemäß DIN 18918; 6. Holzbauelementen für Wasser- und Lawinenverbau; 7. sonstigen Holzbauelementen mit tragender und nicht tragender Funktion, die für den Einsatz in den Gebrauchsklassen 1, 2, 3.1., 3.2 und 4 gemäß DIN 68800-1 bestimmt sind. Die hierfür zugelassenen Verfahren sind in den Teilen 2 bis 4 dieser GuP beschrieben.