Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für tragende Holzkonstruktionen des Ingenieurholzbaus. Die Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen legen die Grundsätze für Inhalt und Umfang der Gütesicherungsmaßnahmen für den Ingenieurholzbau fest. Sie gelten nur in Verbindung mit den jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen. Im Rahmen der Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen werden - Anforderungen an die Errichtung von Ingenieurholzbauten, - Anforderungen an die Herstellung von Bauteilen des Ingenieurholzbaus und - Anforderungen an die Planung von Ingenieurholzbauten festgelegt.