Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Herstellung von Teilen aus Massivholz für die Errichtung von Häusern, deren Wandteile unter maßgeblicher Verwendung von Bohlen oder Kanthölzern errichtet werden, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind und deren Montage güteüberwacht wird.