Kurzreferat
Diese Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen gelten für den Handel mit den Energieträgern Heizöl, Dieselkraftstoff, GTL-Diesel, Flüssiggas, Biodiesel, Pflanzenöl, Braunkohle, Steinkohle, Holzpellets, Stückholz, Holzbriketts und sonstigen erneuerbaren flüssigen Energieträgern in jeglicher Form. In der nachfolgenden Gütegrundlage werden reproduzierbare Güteanforderungen an den ordnungsgemäßen Vertrieb, den Verkauf und die Beratung der Endverbraucher-Kunden sowie Kriterien für die innerbetriebliche Organisation der Händler aufgestellt.