Kurzreferat
Als Grundlage für die Verleihung und Führung des Gütezeichens für Landwirtschaftliche Betriebsmittel der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. (DLG) dienen die Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens für Landwirtschaftliche Betriebsmittel, die Vereinssatzung (das Grundgesetz) der DLG, die Gütezeichensatzung sowie die Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen und die jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für Landwirtschaftliche Betriebsmittel. Die Allgemeinen und jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen werden von den zuständigen Fachabteilungen und den zuständigen DLG-Kommissionen Gütezeichen Landwirtschaftliche Betriebsmittel gemeinsam mit RAL erarbeitet und von RAL anerkannt und veröffentlicht. Die Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen sind übergreifende Regelungen, die für alle von der Gütesicherung erfassten Bereiche gelten. Die Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen werden für jeden Geltungsbereich separat verfasst und sind die zusätzlich geltenden, speziellen Regelungen für die jeweiligen Gütezeichenbenutzer.