Kurzreferat
Diese Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen legen Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen sowie Ausführungen zur Kennzeichnung gütegesicherter Kerzen fest. Im Rahmen von Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen werden reproduzierbare Qualitätskriterien für die Produktbereiche Kerzen (Haushaltskerzen, Spitzkerzen, Stumpenkerzen u.a.), Lichte, Teelichte und Grablichte festgelegt. Die Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen gelten nur in Verbindung mit den jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen.