Kurzreferat
Diese Bezeichnungsvorschriften und Gütebestimmungen gelten für die eindeutige Begriffsabgrenzung von Polsterledern im Möbelbereich und den daraus gefertigten Erzeugnissen, die in Qualität, Beschaffenheit, Struktur und Oberfläche variieren, verbindliche Bezeichnungen zu ermöglichen, die durch Klarheit jede Gefahr von Missverständnissen und Irreführungen für Verbraucher und in allen betroffenen Kreisen, wie Lederhersteller, Polstermöbelhersteller, Handel oder Prüfinstitute ausschließen und den heutigen Anforderungen des Marktes entsprechen.