Kurzreferat
Die Begriffsabgrenzung dient dem Zwecke, einerseits für Erzeugnisse aus Leder und andererseits für Erzeugnisse aus anderen Materialien, die in Beschaffenheit, Struktur, Oberfläche, Aussehen oder in anderen Eigenschaften lederähnlich sind, Bezeichnungen zu ermöglichen, die durch Wahrheit und Klarheit jede Gefahr von Missverständnis und Irreführung in Käuferkreisen ausschließen. Sie gilt daher als Grundregel für die nachstehend behandelten Bezeichnungen, soweit ihnen die Gefahr innewohnt, dass ein nicht unerheblicher Teil der in Betracht kommenden Verkehrskreise über die Identität oder die Eigenschaften des verarbeiteten Materials getäuscht werden könnte.