Kurzreferat
Diese grundlegende Empfehlung sorgt für Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und damit für einen störungsfreien Betrieb aller, in der Chemieanlage eingesetzten elektrischen und elektronischen Betriebsmittel. Die betrachteten Frequenzbereiche werden eingeteilt in den niederfrequenten Bereich (harmonische und interharmonische der Netzfrequenz) bis 10 kHz und die hochfrequenten Bereiche von 10 kHz bis 30 MHz, in dem die Störaussendung in der Regel leitungsgebunden erfolgt sowie 30 MHz bis 1000 MHz, in dem die Störaussendung in der Regel feldgebunden, d.h. über Strahlung erfolgt. Ziel dieser Empfehlung ist es, einen Leitfaden für den Chemieanlagenplaner/-bauer zur Verfügung zu stellen, um bei Neuinstallationen die elektro-magnetische Verträglichkeit von Anfang an sicherzustellen. Voraussetzung hierbei ist die konsequente Einbeziehung der EMV-Aspekte in der Planungsphase. Diese Richtlinie gilt für neu zu errichtende Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V. Es werden praktische Hinweise zur EMV-gerechten Anlagenplanung gegeben mit dem Ziel, die Betriebsstörungen zu minimieren, die durch elektromagnetische Beeinflussungen verursacht werden könnten.