Kurzreferat
Diese NAMUR-Empfehlung hat das Ziel, bestehende gesetzliche Regelungen für Überfüllsicherungen zu interpretieren. Zur Erfüllung der Anforderungen des Regelwerks werden konkrete technische Ausführungen beschrieben und Wartungshinweise gegeben, um dem Errichter und Betreiber von Überfüllsicherungen die notwendige Sicherheit bei der Realisierung praktikabler Lösungen zu geben. Die NAMUR-Empfehlung beschreibt Mindestanforderungen an Überfüllsicherungen in ortsfesten Lagerbehältern für wassergefährdende Flüssigkeiten im Bereich der chemischen Industrie (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, "LAU-Anlagen"). Überfüllsicherungen bei der Lagerung von verflüssigten Gasen sowie in Prozessbehältern werden in dieser Empfehlung nicht behandelt. Überfüllsicherungen sind im Allgemeinen aus mehreren Teilen zusammengesetzt und bedürfen grundsätzlich einer "allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung". Diese wird vom deutschen Institut für Bautechnik aufgrund der Zulassungsgrundsätze für Überfüllsicherungen (ZG-ÜS) erteilt. Es wird dort grundsätzlich zwischen zulassungspflichtigen und nicht zulassungspflichtigen Teilen einer Überfüllsicherung unterschieden. In Abschnitt 2.2 der Zulassungsgrundsätze ist festgelegt, welche Teile der Überfüllsicherung zulassungspflichtig sind und eine Zulassungsnummer besitzen müssen und welche nicht. Diese Empfehlung interpretiert lediglich die Grundsätze für Anlageteile ohne Zulassungsnummer.