Kurzreferat
Die folgende Betrachtung bezieht sich auf den Bereich der PLT-Betriebs- und Überwachungseinrichtungen nach NE 31 "Anlagensicherung mit Mitteln der Prozessleittechnik". Das Meldesystem im PLS dient im Bereich des bestimmungsgemäßen Betriebes dem frühzeitigen Erkennen von Abweichungen von Sollzuständen und dem zielgerichteten Entgegenwirken. Eingeschlossen sind Meldungen und Alarme, die über das Auslösen von PLT-Schutzeinrichtungen informieren. Für die seltenen Fälle, bei denen der Mensch Teil der Sicherheitskette ist, d.h. die Schutzfunktion nicht automatisch ausgelöst wird, sind besondere Anforderungen an die Alarmierung zu stellen: Sicherheitsgerichtete Technik, Unverwechselbarkeit, eindeutige Handlungsanweisung (Betriebsanweisung).