Kurzreferat
Diese Richtlinie soll einen differenzierten Blick aus Sicht des Krankenhausbetriebs (Kerngeschäft) auf die FM-Leistungen ermöglichen und die notwendige Strukturierung der FM-Aufwendungen und Flächen für eine DRG-gerechte Zuordnungen schaffen. Dafür sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Fokussierung auf Leistungen zur Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien, um die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. FM-Aufwendung in der Nutzungsphase eines KHS definieren und Gliederung aller FM-Aufwendungen im Krankenhaus vorgeben. Darüber hinaus schafft diese Richtlinie eine Grundlage für einen Benchmark-Vergleich von DRG-relevanten Raum-Vollkosten und macht Vorgaben dafür. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen: Für einen Vergleich sind alle FM-Aufwendungen und Flächen zu erfassen. (Hinweis 1: Diese gehen in den allgemeinen GEFMA-Benchmark-Report ein, auch wenn diese im Sinne der DRG-Kalkulation keine nicht-medizinische Infrastruktur-Kosten (z.B. Medizintechnik)) darstellen. Eine Auswertung der Rohdaten soll eine erste Einschätzung zu den Kosten-/Flächenverhältnissen und Kosten-/Flächenverteilungen sowie eine Beurteilung der produktiven Flächenanteile ermöglichen. FM-Kosten sind über unterschiedliche Krankenhäuser hinweg vergleichbar zu gestalten. Die Daten und Datenerhebung sind auf Raum-Vollkosten für einen AK-Benchmark-Vergleich zu beziehen, d.h. FM-Kosten innerhalb der KNMI, die DRG-relevant sind, werden berücksichtigt.