Kurzreferat
Die Richtlinie GEFMA 630 beschreibt Ziele, Anforderungen und Inhalte für die Ausbildung zur Servicekraft Facility Management (GEFMA). Ziel dieser Richtlinie ist die praxisgerechte Aus- und Weiterbildung zur Servicekraft Facility Management, deren Aufgabe es ist, die Bedarfe des Kunden im Bereich Objektmanagement auf operativer Ausführungsebene umzusetzen. Die Servicekraft agiert üblicherweise im Auftrag des Objektmanagers. Je nach Struktur der jeweiligen Organisation führt die Servicekraft die gewerkeübergreifenden Abstimmungsbedarfe zur Realisierung der Facility Services aus oder führt einzelne gewerkebezogene Facility Services selbst aus. Die Richtlinie beschreibt eine praxisgerechte Weiterbildung für Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im kaufmännischen oder technischen Bereich der Industrie und des Handwerks bzw. für Personen mit langjähriger Erfahrung bei der Realisierung von Facility Services. Bei der Überarbeitung der Richtlinie fließen die Erfahrungen ein, die in den vergangenen Jahren in verschiedenen Unternehmen Deutschlands gesammelt worden sind. Des Weiteren werden bei der vorliegenden Weiterentwicklung die Veränderungen im Facility Management in den letzten Jahren, insbesondere auf Grundlage der Verabschiedung der DIN EN 15221-1, berücksichtigt.