Kurzreferat
Diese Richtlinie beinhaltet einige IT-spezifische Definitionen und Erläuterungen. Sie beschreibt sowohl die Struktur einer CAFM-Datenbasis als auch die Methodik des schrittweisen Aufbaus und der laufenden Pflege. Bei der hier betrachteten Struktur der Datenbasis erfolgt eine Differenzierung zwischen funktionalen und technischen Gesichtspunkten. Ein entsprechend individueller Ausbau der Datenbasis wird geprägt durch die jeweiligen FM-Prozesse der Nutzerorganisation. Zur Unterstützung können hierbei die GEFMA 100 hinsichtlich FM-Prozessstruktur sowie die GEFMA 400 hinsichtlich der erforderlichen CAFM-Kernfunktionalitäten herangezogen werden. Die Richtlinie soll Projektverantwortliche unterstützen, sowohl im Vorfeld der Einführung von CAFM-Systemen (vgl. GEFMA 420) als auch bei einer lfd. Weiterentwicklung bereits eingeführter CAFM-Systeme die Notwendigkeit von Daten in Umfang und Attributierung richtig einzuschätzen, um damit Sicherheit für erforderliche Investitionsentscheidungen zu haben. Gleichzeitig soll die Richtlinie den Ver-antwortlichen die notwendige Sensibilität für Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität und des Datenschutzes im laufenden Betrieb des CAFM-Systems vermitteln. Dies beinhaltet auch Vorgaben für Schnittstellen (GEFMA 410) sowohl aus funktionaler wie auch aus datentechnischer Sicht.