Kurzreferat
FM-Recht gibt es in der klassischen Rechtswissenschaft als klar umgrenztes Rechtsgebiet bisher nicht. Der Begriff FM-Recht bildet sich in der Praxis aktuell heraus und beschreibt grundsätzlich alle rechtlichen Fragestellungen, die im Handlungsrahmen des FM entstehen. Dabei sind immobiliennahe Rechtsgebiete wie das Bau- und Architektenrecht ebenso zu nennen, wie das Gewerbe- und Wohnraummietrecht sowie das Umwelt- und Technikrecht. Aber auch FM-bezogene Besonderheiten des allgemeinen Vertragsrechts, des Organisations- und Haftungsrechts oder des Vergaberechts spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Die vorliegende Richtlinie bezweckt, immer mit Blick auf den Lebenszyklus im FM, wesentliche Bereiche des FMRechts grob zu skizzieren und die FM-Praxis für ausgewählte Fragestellungen zu sensibilisieren. Auf diese Weise soll deren Bedeutung für die operative Aufgabenerfüllung verdeutlicht werden und die Grundlage für eine breitere und vertiefende Herausbildung eines auf die FM-Branche zugeschnittenen Rechtsverständnisses geschaffen werden.