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GEFMA 163-1:2024-01

ESG im Facility Management - gefma-Definition

Ausgabedatum
2024-01
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
21

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Kurzreferat
Diese Publikation formuliert eine Definition von 'ESG im FM' auf der Grundlage einschlägiger EU-Bestimmungen, ISO-Normen, nach dem Verständnis von gefma und unter folgenden Prämissen: a) Die nachfolgende Definition gilt für FM, d.h. für die Bewirtschaftung von Gebäuden oder anderen Facilitäten. b) Die Definition gilt für Deutschland, d.h. es werden in Deutschland gültige Gesetze, Verordnungen, Normen und Standards in Bezug genommen. c) Die ESG-Kriterien werden nicht als Anlagekriterien für Investitionen betrachtet, sondern als Kriterien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. d) Die einzelnen Kriterien wenden sich gleichermaßen an alle Handlungsbeteiligten innerhalb der Wertschöpfungskette des FM. Die Definition von 'ESG im FM' kann für folgende Zwecke verwendet werden: - Orientierungshilfe für öffentliche und private Unternehmen für einem Weg zu nachhaltiger Entwicklung im FM; - Unterstützung bei der Kommunikation zwischen interessierten Parteien, inkl. Vertragsgestaltung; - Unterstützung bei der Ableitung von Maßnahmen für eine Betreiberverantwortung 2.0; - Lieferung von Anhaltspunkten für eine Nachhaltigkeits-Auditierung und -Zertifizierung; - Lieferung von Anhaltspunkten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Inhaltsverzeichnis
ICS
03.080.10
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