Kurzreferat
Der Teil 4 der Richtlinie beschreibt die Anforderungen, welche an Aus- und Weiterbildungsinhalte aus Sicht des EM zu stellen sind. Dabei werden als Schwerpunkte zum einen die Ausbildungsinhalte in grundständigen Studiengängen und zum anderen von Weiterbildungsprogrammen beschrieben. Die Richtlinie soll auch Praktikern, welche Aufgaben des EM wahrnehmen, Hinweise zur gezielten Weiterbildung (auch im Selbststudium) geben in dem Qualifikationsanforderungen aus Sicht der Einsatzfelder formuliert werden. Außerdem soll die Richtlinie Auftraggebern Hilfestellung bei der Beurteilung der Qualifikation von Auftragneh-mern geben, als auch Qualifikationsanforderungen in Ausschreibungen zu definieren.