Kurzreferat
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch "der Natur auf die Sprünge" helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.