Kurzreferat
Die Verkehrssicherung umfasst u. a. die Kontrolle, den Betrieb, die Instandsetzung und die Sicherung der Infrastruktur (z. B. Unterhaltungs- und Betriebswege), der Bauwerke (z. B. Hochwasserschutzanlagen), der Freizeit- und Erholungseinrichtungen und die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten. Auch bei Baumaßnahmen an und in Gewässern ist die Verkehrssicherung wahrzunehmen. Darüber hinaus spielen der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung eine wichtige Rolle. Das Merkblatt beleuchtet in kurzer und übersichtlicher Form die verschiedenen Aspekte der Verkehrssicherung und zeigt anhand von Beispielen, wie Maßnahmen der Verkehrssicherung vor Ort aussehen können. Das Merkblatt gilt nicht für Bundeswasserstraßen und Binnenwasserstraßen. Das Merkblatt umfasst auch nicht die Arbeitssicherheit bzw. die in Zusammenhang mit Arbeiten notwendigen Absperrungen etc., weil auch dort besondere Verkehrssicherungspflichten gelten.