Kurzreferat
Wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt bedürfen Fließgewässer und Auen eines besonderen Schutzes. Die Umweltgesetzgebung fordert deshalb die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung des guten ökologischen Zustands in unseren Gewässern und die Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität). Voraussetzung dafür ist das Wiederzulassen hydromorphologischer Prozesse. Zu diesem Zweck müssen mehr Flächen entlang der Fließgewässer zur Verfügung gestellt werden. Der im WHG normierte "Gewässerrandstreifen" ist in der Regel nicht ausreichend groß, um hydromorphologische Prozesse zu tolerieren. Dieses Merkblatt verdeutlicht die Bedeutung der ufernahen Bereiche für die Gewässerentwicklung und den Schutz von Fließgewässern. Es gibt Hinweise zu den Funktionen von Gewässerrandstreifen und die in ihrer Breite über den Gewässerrandstreifen hinausgehenden Uferstreifen bzw. Gewässerentwicklungskorridore. Es stellt mögliche Entwicklungsziele vor und zeigt auf, wie ufernahe Bereiche im Hinblick auf wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Anforderungen gestaltet, entwickelt und gepflegt werden sollten. Zusätzlich werden Konzepte zur Realisierung vorgestellt. Der Anwendungsbereich des Merkblatts liegt vor allem bei Fließgewässern, die natürlichen Ursprungs sind. Es kann jedoch sinngemäß auch auf künstliche Gewässer (z. B. Entwässerungsgräben) und auf stehende Gewässer angewendet werden.