Kurzreferat
Die DIN 19700 führt in ihrem übergeordneten Teil 10 "Stauanlagen - Gemeinsame Festlegungen" grundsätzlich die Möglichkeit der Klassifizierung von Stauanlagen entsprechend ihrer Bedeutung ein. In Teil 11 "Talsperren" werden zwei Klassen nach: Größe des Stauraums der Talsperre und Höhe des Absperrbauwerks unterschieden. Talsperrenklasse 1 gilt für große Talsperren mit einer Bauwerkshöhe von über 15 m oder einem Stauvolumen von über 1 Million Kubikmeter. Talsperrenklasse 2 fasst mittlere und kleine Talsperren, die diese Kriterien nicht erreichen, zusammen. Weitere Unterscheidungen werden nicht getroffen, sind jedoch grundsätzlich zulässig. In ähnlicher Weise werden im Teil 12 "Hochwasserrückhaltebecken" Größeneinteilungen getroffen, jedoch wird hier weiter in mittlere, kleine und sehr kleine Becken differenziert. In der Praxis besteht oft die Unsicherheit, wie mit kleinen Anlagen umzugehen ist, da in der Realisierung der Vorschriften oft auf mehrere Teile der Norm zurückgegriffen werden muss. Zudem erlaubt die Norm Abminderungen verschiedener Forderungen entsprechend der Größe und des Gefährdungspotenzials der Anlagen, ohne dies weiter zu untersetzen. Das vorliegende Merkblatt erläutert diese Möglichkeiten der DIN 19700 und gibt Handlungsempfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb kleiner Stauanlagen. Angesprochen sind Eigentümer, Unterhaltungspflichtige und Betreiber der Anlagen, Aufsichtsbehörden sowie Wasserwirtschaftsverbände, Hochwasserschutz-Zweckverbände und Ingenieurbüros.