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Technische Regel [AKTUELL]

DWA-M 506:2018-04

Injektionen mit hydraulischen Bindemitteln in Wasserbauwerken aus Massenbeton

Ausgabedatum
2018-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
60

82,00 EUR inkl. MwSt.

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Kurzreferat
Beginnend in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden Wasserbauwerke aus unbewehrtem Massenbeton (Schleusen, Wehranlagen, Kraftwerke etc.) mit nicht aufbereiteten und ungewaschenen Zuschlägen, geringem Zementgehalt und unzureichenden Verdichtungsmethoden errichtet, die Hohlräume und Kiesnester aufweisen, die einerseits als Porenräume anzusprechen sind, sich andererseits aber auch wie Klüfte verhalten können (Betonierfugen). Bei einer Vielzahl dieser weitgehend unbewehrten Betonbauwerke ist die Betonsubstanz deshalb hinsichtlich der Verbesserung der Dauerhaftigkeit und zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit sowie der rechnerischen Standsicherheit instandsetzungsbedürftig. Dieses Merkblatt beschreibt die erforderlichen Grundlagen für Injektionsmaßnahmen, d. h. den Injektionsversuch und die Ausführung von Injektionsarbeiten mit hydraulischen Bindemitteln an massigen Betonbauteilen hinsichtlich der Injizierfähigkeit, der Bohr- und Injektionstechnik, der Injektionsmaterialien und der Beurteilung des Injektionserfolgs. Die für die Betoninstandsetzung von Wasserbauwerken gültigen Regelwerke (u. a. ZTV-W LB 219, DIN 18551 in Verbindung mit DIN EN 14487-1 und DIN EN 14487-2) schließen einen Auftrag, wie z. B. einer Betonvorsatzschale, auf wasserführende Untergründe aus. Es wird ausschließlich die Instandsetzung mittels Injektion von hydraulischen Bindemitteln behandelt, die umweltverträglich und kostengünstiger als chemische Injektionsgüter sind. Injektionsarbeiten kommen auch zur Instandsetzung von Mauerwerk zur Anwendung. Injektionen in Mauerwerk können in Anlehnung an dieses Merkblatt durchgeführt werden.
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