Kurzreferat
Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung über einen Speicher in der Regel einer Verwertungsanlage zu; beispielsweise einem BHKW, einem Gasmotor oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz. Ist die Verwertung des Biogases aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfälle zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas - soweit es nicht gespeichert werden kann - einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Notfackeln eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen, dass auf Biogasanlagen eine alternative Gasverbrauchseinrichtung vorgehalten wird. Neben Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen spielen als Ursache für zusätzliche Ausfallzeiten der regulären Gasverwertung zunehmend Netzengpässe und Einspeisemanagementmaßnahmen eine Rolle. Während dieser Zeiten kann die Stromeinspeisung nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erfolgen, sodass für überschüssiges Biogas eine sichere und umweltgerechte Verbrauchseinrichtung vorgehalten werden muss. Ebenso erfordert die immer wichtiger werdende bedarfsgerechte Strombereitstellung die sichere Vermeidung von Methanemissionen in Schwachlastphasen. Mit dem Merkblatt DWA-M 305 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam eine technische Regel für Biogasfackelanlagen als alternative Gasverbrauchseinrichtungen vor. Im Fokus des Merkblattes stehen Notgasfackelanlagen.