Kurzreferat
Das Merkblatt DWA-M 229-2 gilt für Belüftungs- und Durchmischungseinrichtungen in kommunalen Belebungsanlagen mit üblichen Feststoffgehalten im Belebungsbecken zwischen TSBB=2 g/l und TSBB=5 g/l. Die Gültigkeit der Betriebsempfehlungen in diesem Merkblatt wird weder durch die Anschlussgröße der Anlage noch durch die Wassertiefe im Belebungsbecken eingeschränkt. Es ergänzt insbesondere das Merkblatt DWA-M 209 "Messung der Sauerstoffzufuhr von Belüftungseinrichtungen in Belebungsanlagen in Reinwasser und in belebtem Schlamm" und das Arbeitsblatt DWA-A 268 "Automatisierung von einstufigen Belebungsanlagen". Inhaltlich baut es im Wesentlichen auf dem ersten Teil des Merkblatts DWA-M 229 auf.