Kurzreferat
Für die Anwendung von zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen ist es notwendig, die restlichen Ausschreibungsinhalte hierauf abzustimmen. Für die Verfahren der Reparatur ist eine Norm im Teil C der VOB mit spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen bislang nicht eingeführt. Ersatzweise zeigt das Merkblatt DWA-M 144-2 für Reparaturverfahren auf, welche Informationen des Ausschreibenden zu Bestand und Ausführung benötigt werden, um die Kalkulation und die Vertragsabwicklung sicher zu gestalten. Diese Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen behandeln die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden, die als Freispiegelleitungen betrieben werden. Sie sind darauf abgestellt, dass die "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" und insbesondere die ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Bestandteil des Bauvertrags sind.