Kurzreferat
JGS-Anlagen müssen gemäß § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer gewährleistet werden kann. Mit diesem Arbeitsblatt werden Ihnen erstmalig bundeseinheitliche Konkretisierungen für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von neuen Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Festmist an die Hand gegeben. Die TRwS 792 wird als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht und ist damit eine allgemeine Regel der technik im Sinne von §62 Absatz 2 WHG.