Kurzreferat
Das Arbeitsblatt regelt das Betanken von Wasserfahrzeugen aus landseitigen Tankstellen mit Zapfpistole oder mit festem Anschluss, die Betankung von Wasserfahrzeugen aus Bunkerstationen mit Zapfpistole oder mit festem Anschluss und die Betankung von Wasserfahrzeugen aus Straßentankwagen. Da sich bei der Betankung von Wasserfahrzeugen ein Teil der Einrichtungen über dem Wasser befinden, konnten die Anforderungen hinsichtlich Rückhaltung und Wirkbereich nicht analog zu den anderer Tankstellen umgesetzt werden. Diese Anforderungen wurden daher durch gleichwertige Maßnahmen technischer und organisatorischer Art ersetzt. Es werden Aussagen zur Ausführung der Abfüllfläche, zum Rückhaltevolumen und zu Sicherheitseinrichtungen getroffen sowie betriebliche Maßnahmen und Regelungen zur Eigen- und Fremdüberwachung festgelegt. Die TRwS 783 richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- und Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes tätig sind.