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Technische Regel [AKTUELL]

DWA-A 716-10:2018-03

Öl- und Chemikalienbindemittel - Anforderungen/Prüfkriterien - Teil 10: Anforderungen an "W"-Ölbindemittel zur Anwendung auf Gewässern (water/Wasser)

Ausgabedatum
2018-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
28

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Kurzreferat
Bei Unfällen mit aufschwimmenden Mineralölprodukten auf Gewässeroberflächen kommt der Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung einschließlich dem vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz besondere Bedeutung zu. Bei diesen Maßnahmen ist der Einsatz von geeigneten Ölbindemitteln entscheidend. Die Bindemittel müssen schwimmfähig sein und nach dem Einsatz wieder mit einfachen Mitteln grundsätzlich vollständig von der Gewässeroberfläche entfernt werden können. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ergibt sich parallel bei Ölunfällen auf Straßen bei starkem Regen, wenn die Bindemittel zugleich eine Eignung gemäß Gruppe "R" nach Arbeitsblatt DWA-A 716-9 haben. Während das Arbeitsblatt DWA-A 716-1 die allgemeinen Anforderungen und Prüfverfahren für alle Öl- und Chemikalienbindemittel umfasst, werden die speziellen Anforderungen in gruppenspezifischen Arbeitsblattteilen (Arbeitsblatt DWA-A 716-2 und folgende) ergänzt. Das vorliegende Arbeitsblatt DWA-A 716-10 regelt die spezifischen Anforderungen an Ölbindemittel, die auf Gewässern nach Unfällen mit Mineralölen und -produkten zum Einsatz kommen sollen. Es stellt eine Weiterentwicklung der LTwS-Schrift Nr. 27 dar.
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