Kurzreferat
Diese DVS-Richtlinie gilt für das Schweißen von Dichtungsbahnen aus polymeren Werkstoffen bei großflächigen Dichtungssystemen im Erd- und Wasserbau. Sie soll den zuständigen Behörden, den Auftraggebern, den Ausführenden und dem Qualitätsmanagement eine Anleitung für die Durchführung der Schweißarbeiten und Schweißnahtprüfungen auf der Baustelle gegeben werden. Die DVS-Richtlinie berücksichtigt besonders die hohen Anforderungen, die bei diesen Anwendungen an die Güte der Schweißverbindung und damit an die werkstoff- und fachgerechte Ausführung zu stellen sind. Die Arbeiten dürfen nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, deren Schweißer nachweislich in die fachgerechte Weiterverarbeitung der Halbzeuge eingewiesen und geschult wurden. Sie gibt weiter Hinweise für die Verlegung der Dichtungsbahnen sowie für die konstruktive Gestaltung von Schweißverbindungen zwischen den Dichtungsbahnen und Bauteilen. Für das Schweißen von Kunststoff -Dichtungsbahnen im Bereich der Anlagen nach WHG und Erd- und Wasserbau gilt die Richtlinie DVS 2225 Teil 3, für das Schweißen von Dichtungsbahnen aus Polyethylen (PE) für Deponien und Altlasten gilt die Richtlinie DVS 2225 Teil 4, für das Schweißen von Kunststoff -Dichtungsbahnen im Tunnelbau gilt die Richtlinie DVS 2225 Teil 5.