Kurzreferat
Diese Richtlinie gibt dem Verarbeiter von Halbfabrikaten aus thermoplastischen Kunststoffen Hinweise zur Ermittlung von Kennwerten als Berechnungsgrundlage für den Behälter-, Apparate- und Lüftungsbau sowie für Industrierohrleitungen. Vorausgesetzt wird, dass bei der Wahl der Werkstoffe und ihrer Verarbeitung die Regelwerke (gemäß Abschnitt 7 der Richtlinie) beachtet werden. Die Angaben gelten für überwiegend statische Beanspruchung. Für die Berechnung, Maße, Ausführung und Prüfung der verschiedenen Konstruktionen gelten die jeweiligen DVS-Richtlinien bzw. -Merkblätter sowie die einschlägigen DIN-, EN- und ISO-Normen. Die Zuständigkeiten bestimmter Rechtsgebiete (zum Beispiel Baurecht, Wasserrecht, Gewerberecht usw.) sind zu beachten.