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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.

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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr! 

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Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]

DVS 1901:1984-05

Güteanforderungen an Klein- und Mittelbetriebe; Schweißen von Hochbauten, Geräten und Druckbehältern

Englischer Titel
Quality requirements on small and medium-sized enterprises; welding at high-rise buildings, equipment and pressure vessels
Ausgabedatum
1984-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
7

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Kurzreferat
Die Betriebe müssen über Einrichtungen verfügen, mit denen sachgerechte und reproduzierbare Schweißarbeiten durchgeführt werden können. Verfügbar sein muß eine eigene Werkstatt oder ein Montageplatz, wo sachgerechte und von der Witterung oder von betrieblichen Einflüssen unabhängige Schweißarbeiten durchgeführt werden können. Zu beachten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere UVV VBG 1 und VBG 15. Jeder Betrieb muß über sachkundiges Personal (Schweißaufsichtsperson(en) sowie Schweißpersonal) verfügen. Die dem Betrieb angehörende Schweißaufsichtsperson ist eine Fachkraft mit nachweislicher Ausbildung und Erfahrung.
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