Kurzreferat
Bauwerke müssen so entworfen, ausgeführt und instandgehalten werden, dass sie die Sicherheit von Menschen oder Gütern, die öffentliche Ordnung und die Umwelt nicht gefährden. Dies gilt auch, wenn Änderungen an Bauwerken vorgenommen werden. Um dies zu erreichen, müssen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer die grundlegenden Anforderungen bezüglich der Bauausführung berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem, dass die Bauausführung durch geschultes und erfahrenes Personal erfolgt und eine sachgerechte Überwachung und Qualitätssicherung während der Bauausführung gewährleistet ist. Durch Inspektionen nach diesem Merkblatt soll sichergestellt werden, dass die anerkannten Regeln der Technik und die Technischen Baubestimmungen eingehalten werden und dass insbesondere die fertige Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechend der Bauteilspezifikation entspricht. Das Merkblatt wurde maßgeblich für die Anwendung im Bauwesen erarbeitet und legt die Anforderungen für das Durchführen von Inspektionen bei der Bauausführung von Stahl-, Stahlverbund- und Aluminiumbauteilen sowie geschweißten Betonstahlverbindungen fest.