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Dieses Beiblatt enthält zwei wesentliche Anwendungsaspekte: Bedarfs-/Verbrauchs-Abgleich. Es bietet dem Anwender ein Hilfsmittel, die mit den Teilen 1 bis 10 dieser Normenreihe berechneten Bedarfswerte im Sinne eines Bedarfs-/Verbrauchs-Abgleichs zu ändern. Es handelt sich hierbei um Handlungsempfehlungen, die die Überprüfung der Eingangsdaten der Bilanz betreffen. Diese sind - je nach Einfluss auf das Endergebnis - in einer sinnvollen Reihenfolge zu prüfen und gegebenenfalls zu modifizieren.
Ziel ist es, den berechneten Endenergiebedarf an den (witterungskorrigierten) Verbrauch anzugleichen. Der dabei entstehende Bedarfskennwert kann eine Basis für zum Beispiel möglichst realistische Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Beratungen, Energieanalysen sein. Die sich ergebende Energiebilanz ist nicht Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Nachweises nach der Energieeinsparverordnung.
Das vorliegende Verfahren ist nur geeignet, um Bedarfs- und Verbrauchswerte miteinander zu vergleichen, solange gleiche Energieanwendungen gemessen und rechnerisch bilanziert werden. Mit steigendem Anteil an Prozessenergie im Messwert, die nicht in der theoretischen Bedarfsbilanz erfasst wird, wird eine Vergleichbarkeit entsprechend unsicherer. Realistische Bilanz: Liegen keine Verbrauchsdaten vor (zum Beispiel im Neubau) oder sind sie nicht verwertbar, weil die Verbrauchswerte nicht abschätzbare Anteile von Prozessenergien enthalten, kann das Verfahren dieses Beiblatts dennoch angewendet werden.
Hierin wird ein Verfahren beschrieben, das Eingangsgrößen je nach Einfluss auf das Bilanzergebnis kritisch hinterfragt und die gegebenenfalls zu modifizieren sind, um eine möglichst objektive Einschätzung des Gebäudes, der Technik und seiner Nutzer zu erhalten. Wiederum ist die sich ergebende Energiebilanz nicht Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Nachweises nach der Energieeinsparverordnung. Sie kann eine Basis unter anderem für realistischere Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Beratungen, Energieanalysen sein.
Die Vornormenreihe DIN V 18599 wurde vom zuständigen Gemeinschaftsausschuss NA 005-56-20 GA "Energetische Bewertung von Gebäuden" (Federführung: NABau) der Normenausschüsse "Bauwesen" (NABau) und "Heiz- und Raumlufttechnik" (NHRS) im DIN sowie unter Mitwirkung des Normenausschusses "Lichttechnik" (FNL) im DIN erarbeitet.