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Technische Regel [AKTUELL]
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Diese DIN SPEC wurde im Zuge des PAS-Verfahrens durch ein DIN SPEC (PAS)-Konsortium (temporäres Gremium) erarbeitet. Die Erarbeitung und Verabschiedung des Dokuments erfolgte durch die im Vorwort genannten Verfasser. Diese DIN SPEC legt Mindestanforderungen für die global eindeutige Identifikation von physischen Objekten mit Hilfe einer global eindeutigen, maschinenlesbaren ID fest, die auf dem physischen Objekt anzubringen ist. Im Rahmen dieser DIN SPEC wird der Begriff Objektkennzeichnung als Synonym für herstellerseitige Produktkennzeichnungen, wie zum Beispiel Typenschilder, Label, Aufdrucke, Aufkleber, Laserbeschriftungen et cetera verwendet. Diese Standardisierung wurde von der Prozessindustrie und ihren Lieferanten für technische Ausrüstungsgegenstände initiiert, ist aber so generisch gefasst, dass sie branchenunabhängig beziehungsweise branchenübergreifend angewendet werden kann. Diese DIN SPEC definiert die Eigenschaften einer global eineindeutigen ID für physische Objekte sowie die zu verwendenden Verfahren und Technologien zur maschinenlesbaren Darstellung der ID in der Objektkennzeichnung des physischen Objekts. Die in dieser DIN SPEC beschriebene Identifikationslösung berücksichtigt relevante Normen und Richtlinien bezüglich Identifikationsverfahren/-technologien, IDs, Bilderkennungsverfahren und regulatorische Anforderungen. Die in dieser DIN SPEC getroffenen Regelungen sind anzuwenden auf physische Objekte: - die vom OEM als einzelne Einheit in Form eines Produkts verkauft werden, Dies kann zum Beispiel eine Anlage, ein Aggregat, eine Maschine, eine Baugruppe, ein Bauteil oder Ersatzteil sein, - die bereits bisher vom OEM mit einer Produkt- beziehungsweise Objektkennzeichnung versehen werden, - die bereits OEM-seitig serialisiert werden oder - bei denen eine Serialisierung sinnvoll ist. Dies kann zum Beispiel aus Gründen der Qualitätssicherung oder zur Zurverfügungstellung von Produktinformationen sinnvoll sein. Diese DIN SPEC fordert ausdrücklich nicht Produkte beziehungsweise physische Objekte zu kennzeichnen, die keiner dieser vier Kriterien zuzuordnen sind und bisher nicht gekennzeichnet wurden. Sofern ein Produkt beziehungsweise physisches Objekt jedoch gekennzeichnet wird und serialisiert ist oder sinnvoll serialisiert werden kann, muss zur Erfüllung der vorliegenden DIN SPEC eine zu dieser konforme ID angebracht werden. Diese DIN SPEC trifft keine Regelungen, - zur allgemeinen Produktkennzeichnung, - auf welche Produkte beziehungsweise physische Objekte eine Produkt- beziehungsweise Objektkennzeichnung aufzubringen ist, - über Inhalte und Aufbau (zum Beispiel räumliche Anordnung, Inhalte des Klartexts, Zulassungssymbole et cetera) von Produkt- beziehungsweise Objektkennzeichnungen, - bezüglich der Verwendung von digitalen Signaturen und anderen Maßnahmen, um die Authentizität der Informationen der Objektkennzeichnung zu verifizieren, - wie mit Produkt- beziehungsweise Objektkennzeichnungen von Zulieferteilen umzugehen ist, - wie mit zusammengesetzten Produkten beziehungsweise physischen Objekten hinsichtlich der Verwendung von Produkt- beziehungsweise Objektkennzeichnungen - insbesondere Typenschildern - umzugehen ist, sowie für die Kennzeichnung von Produktverpackungen. Der Umgang mit diesen Themen liegt, wie bisher auch, in der Verantwortung des OEM.