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Technische Regel [AKTUELL]
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Zur Sicherstellung eines gemeinsamen Sprachverständnisses zwischen Beteiligten, die sich mit Securitymanagement für Verkehrsinfrastrukturen beschäftigen, werden die zentralen Fachbegriffe im Vorhaben in ihrer Bedeutung verbindlich durch eindeutige Begriffsbestimmungen festgelegt und gegenüber benachbarten Begriffen abgegrenzt. Die thematische Grundlage dieser Spezifikation bildet das Securitymanagement für Verkehrsinfrastrukturen. Securitymanagement befasst sich dabei allgemein mit der Planung, Steuerung, Kontrolle und Verbesserung der Security - beispielsweise von Personen, Unternehmen, technischen Systemen, Gebäuden oder Infrastrukturen. Derartige Verkehrsinfrastrukturen bestehen für unterschiedliche Verkehrsträger - wie Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Luftverkehr.