Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Technische Regel [AKTUELL]
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Diese DIN SPEC wurde im Zuge des PAS-Verfahrens durch ein DIN SPEC (PAS)-Konsortium (temporäres Gremium) erarbeitet. Die Erarbeitung und Verabschiedung dieser DIN SPEC (PAS) erfolgte durch die im Vorwort genannten Verfasser. Diese DIN SPEC (PAS) beschreibt den Prozess für die „standardisierte Finanzierungs- und Risikoanalyse von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien für Privathaushalte“. Es werden die Anforderungen an drei Analysebereiche und an Informationen zur Vorbereitung auf die konkrete Finanzierunginklusive der entsprechenden Daten festlegt. Die wohnwirtschaftliche Nutzung umfasst die überwiegend selbstgenutzte Immobilie, wobei der eigengenutzte Anteil mehr als 50 % der gesamten genutzten Fläche betragen sollte. Dabei wird analysiert, inwieweit dem potentiellen Kreditnehmer empfohlen werden kann, eine Immobilie zu erwerben und welche Rahmenparameter dabei erfüllt sein sollten. Dabei werden insbesondere die Liquiditäts- und Vermögensrisiken des Vorhabens betrachtet. Zu den Anwendungsfällen zählen der „konkrete Immobilienerwerb“ und das „konkrete Bauvorhaben“ sowie der „abstrakte Immobilienerwerb“ und das „abstrakte Bauvorhaben“. Abstrakt im Sinne dieses Dokuments bedeutet, dass der Kreditnehmer (noch) nicht über ein konkretes Objekt verfügt. Es geht bei diesem Anwendungsfall um Fragen, wie zum Beispiel „wieviel Immobilie kann ich mir leisten“ beziehungsweise „wie hoch darf die maximale finanzielle Belastung aus einer Finanzierung“ sein. Erwerb beziehungsweise Bauvorhaben umfassen zum Beispiel den Kauf einer Immobilie, die Sanierung sowie die Modernisierung von bereits vorhandenen Immobilien sowie den Neubau einer solchen. Bei der Immobilienfinanzierung kann es sich um Neufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und so weiter handeln. Die praktische Umsetzung der Immobilienfinanzierung und die Kreditbeantragung sind nicht Gegenstand der Analyse. Sie erfolgen in nachgelagerten Schritten, wie zum Beispiel üblicherweise einer Finanzierungsberatung, die auf der Finanzierungs- und Risikoanalyse aufbauen kann. Dieses Dokument ist Bindeglied zwischen Kreditnehmer, Berater, Onlinediensten und Kreditgeber. Berater, Onlinedienste und Kreditgeber können im Sinne dieser Spezifikation Anwender sein. Die Anwender werden immer unterstützend für den Kreditnehmer tätig. Der Analyseprozess ist so ausgestaltet, dass er als Basis für Finanzierungsexperten-Systeme als auch überschlägige, vereinfachte Verfahren/Analysemethoden (zum Beispiel Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit) dienen kann. Somit wird auch der Verbraucher in die Lage versetzt, die Analyse eigenverantwortlich durchzuführen. Für den potentiellen Kreditnehmer liefert die Analyse wichtige Hinweise zu seinem Investitionsvorhaben und der Finanzierung.