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Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]
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Der Primärenergiebedarf der in DIN V 4701-10 betrachteten Systeme setzt sich aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Anteilen zusammen. In DIN V 4701-10:2003-08 wurde vereinfachend für alle Energieträger (außer Holz) der gesamte Primärenergiefaktor als Summe der beiden Anteile ausgewiesen. Im Zuge der EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007) und der nachfolgenden EnEV-Novellierungen werden primärenergetische Bewertungen für alle Energieträger auf den nicht erneuerbaren Anteil bezogen. Hierzu sind einige Änderungen in der DIN V 4701-10 erforderlich, die im Folgenden zusammengetragen sind. Damit kann sowohl der gesamte Primärenergiebedarf als auch der nicht erneuerbare Anteil des Primärenergiebedarfs berechnet werden. Eine technisch wesentliche Änderung ergibt sich beim nicht erneuerbaren Anteil des Strommixes. Vor allem infolge des zunehmenden Einsatzes regenerativer Energieträger beträgt der Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil jetzt 2,4. Außerdem werden Primärenergiefaktoren für Biogas und Bioöl sowie eine Berechnungsformel für Gemische aus biogenen und fossilen Brennstoffen ergänzt. Analoge Änderungen wurden in DIN V 18599:2011-12 vorgenommen, damit entspricht die Verfahrensweise in DIN V 4701-10 weiterhin der in DIN V 18599 (alle Teile). Dieses Dokument (DIN SPEC 4701-10/A1) wurde vom Arbeitsausschuss NA 041-05-01 AA "Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen" im Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) erarbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN SPEC 4701-10/A1:2016-05 .
Gegenüber DIN V 4710-10/A1:2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Primärenergiefaktor für Strom (nicht erneuerbarer Anteil) auf 2,4 geändert, Gleichungen und Tabellen entsprechend überarbeitet; b) Tabelle C.4.1 "Verdrängungsstrommix" und "Erdwärme, Gehothermie" ergänzt; c) Tabelle C.4.1 "Holz" wurde den biogenen Brennstoffen zugeordnet; d) redaktionelle Überarbeitung.