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Technische Regel [AKTUELL]
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Diese öffentlich verfügbare Spezifikation (PAS - Publicly Available Specification) dient als Ergänzung zum bestehenden Normen- und Richtlinienwerk und gilt für Kleinkläranlagen für bis zu 50 Einwohner. Kleinkläranlagen sind dezentrale Anlagen zur Behandlung häuslichen Schmutzwassers für bis zu 50 Einwohner. Als Bauprodukte entsprechend der europäischen Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) müssen sie mit der CE-Kennzeichnung versehen und hinsichtlich verschiedener Kriterien geprüft sein. Dazu zählen die Standsicherheit, Wasserdichtheit, Dauerhaftigkeit und bei den Kleinkläranlagen entsprechend DIN EN 12566-3 die Eliminationsleistung. In Deutschland wird das Abwasser von ca. 5 Mio. Einwohnern dezentral entsorgt. Dies entspricht einem Bestand von 1 bis 1,25 Mio Kleinkläranlagen. Noch wesentlich größer sind die für Europa berechneten Zahlen. Abschätzungen gehen von einem Bedarf von 10 Millionen Kleinkläranlagen für das Jahr 2015 in Europa aus. Abgesehen von Deutschland sind nur in wenigen europäischen Ländern Ablaufkonzentrationen für dezentrale Kläranlagen festgelegt worden. Auch die Dimensionierung dieser Anlagen - angepasst an die Zahl der angeschlossenen Einwohner - ist nicht Gegenstand der europäischen Normen. Für Kleinkläranlagenhersteller und zuständige Behörden sind jedoch Bemessungsvorgaben und Planungssicherheit erforderlich. Ziel dieser PAS ist es, Methoden zur Bestimmung der realen organischen Tagesfrachten von Kleinkläranlagen aufzuzeigen und aus vorliegenden Ergebnissen Bemessungsansätze für die organische und hydraulische Fracht pro Einwohner abzuleiten. Die hier dargestellten Ergebnisse und Dimensionierungsvorgaben basieren auf Untersuchungen eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten INS-Projektes (INS = Innovation mit Normen und Standards).