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Technische Regel [AKTUELL]
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Diese Spezifikation gilt für Springbrunnenanlagen betrieben mit Wasser einschließlich Meerwasser, Mineralwasser, Heilwasser, Sole (auch künstlich hergestellte) und Thermalwasser. Diese Spezifikation gilt nicht für Trinkbrunnen und Wasserspielplätze, die mit Trinkwasser betrieben werden. Sie wurde vom Arbeitskreis NA 112-05-01-01 AK "Springbrunnen" des Arbeitsausschusses NA 112-05-01 AA "Öffentlich genutzte Schwimmbadanlagen und -geräte" im DIN-Normenausschuss Sport und Freizeitgeräte (NASport) erarbeitet.