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Güter- und Personenverkehr nehmen deutlich zu, die Forderungen nach Antriebstechniken abweichend vom Dieselmotor - Stichwort: Elektromobilität - steigen in entsprechendem Maße. Das Angebot von Fahrzeugen mit alternativen Antriebssystemen (zum Beispiel Gasantrieb, Elektroantrieb oder Hybridantrieb) wird aufgrund dieser Nachfrage auch im Nutzfahrzeugbereich zunehmend erweitert. Der urbane Raum als Lebensraum ist zudem in der heutigen Zeit gekennzeichnet durch diverse Problematiken im Zusammenhang mit Emissionsbelastungen (zum Beispiel Feinstaub). Insbesondere Abfallsammelfahrzeuge stellen eine Klasse von Arbeitsmaschinen dar, mit welchen Bewohner eines urbanen Raumes tagtäglich in Berührung kommen. Somit werden zukünftig erhöhte Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Umwelteffizienz für diese Fahrzeuge gestellt. Hinsichtlich der Einführung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben stellt sich zunehmend die Frage, inwieweit diese Technik zu einer Verbesserung der Umwelteffizienz beiträgt. Insbesondere ist zu fragen, in welch unterschiedlichem Maße die verschiedenen Antriebskonzepte für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Verbesserung der Umwelteffizienz einzustufen sind. So ergibt sich aus der Forderung nach einer Bewertung der Umwelteffizienz zwangsläufig die Notwendigkeit der quantitativen Bewertung von umweltrelevanten Parametern (Emissionen, Energiebedarf, Ressourcenbedarf et cetera). Für eine objektive Bewertung der verschiedenen Umweltparameter ist es notwendig, standardisierte Rahmenbedingungen und Spezifikationen sowie standardisierte Prüf- und Testverfahren festzulegen. Für Abfallsammelfahrzeuge fehlten bislang weitestgehend standardisierte Rahmenbedingungen und Spezifikationen zur Prüfung und Messung umweltrelevanter Parameter, die den stark veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Somit fehlt auch die Möglichkeit zur Bewertung der Elektromobilität bei Abfallsammelfahrzeugen hinsichtlich ihrer Umwelteffizienz. Ebenso wenig existierten hierfür standardisierte Prüfverfahren zum Beispiel für die Verbrauchsermittlung bei typischen Einsatzweisen von Abfallsammelfahrzeugen. Hieraus ergab sich die Aufgabenstellung, die Grundlagen für die Schaffung dieses Standards zu erarbeiten, die auch auf andere Nutzfahrzeuge übertragen werden können und sollten. Die vorliegende Spezifikation legt ein einheitliches reproduzierbares Testverfahren für verschiedene Antriebseinheiten, Fahrgestelle, Aufbauten sowie Schüttungen der in der DIN EN 1501 (alle Teile) beschriebenen Abfallsammelfahrzeuge fest, mit dem ein Vergleich der Energieverbräuche erfolgen kann. Die Spezifikation definiert Kriterien für ein Referenzrevier respektive für eine synthetische Tour (Teststrecke). Dies dient dazu, eine repräsentative Teststrecke beziehungsweise Prüfstandszyklus festzulegen, mit welchen die Energieverbräuche der zu untersuchenden Abfallsammelfahrzeuge in reproduzierbaren Testfahrten/Prüfstandsläufen ermittelt und vergleichbar gemacht werden können. Das zuständige Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 051-03-06 AA "Umwelteffizienzklassen für Kommunalfahrzeuge" im DIN-Normenausschuss Kommunale Technik (NKT).
Dokument wurde ersetzt durch DIN SPEC 30752-1:2018-03 .