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Technische Regel [AKTUELL]
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Diese Technische Spezifikation legt ein Verfahren zur Bestimmung von mono- bis octa-polychlorierten Naphthalinen (PCN) in Wasser und Abwasser (das weniger als 2 g/l Schwebstoff (SPM) enthält) mittels hochauflösender Gaschromatographie/hochauflösender Massenspektrometrie (HRGC/HRMS) fest. Die durch dieses Verfahren analysierten Kongenere sind Mono-, Di-, Tri-, Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- und Okta-CN. Der Arbeitsbereich dieses Verfahrens reicht von 20 pg/l bis 8 ng/l. Das Verfahren ist für PCN optimiert, kann jedoch so modifiziert werden, dass es andere koplanare Verbindungen wie polychlorierte Dioxine und Furane (PCDD/PCDF) sowie dioxinähnliche tetra- bis heptachlorierte Biphenyle (dlPCB) einschließt. Dieses Verfahren kann zur Bestimmung von PCN in anderen Matrices (zum Beispiel Biota, Sedimente, Luft) verwendet werden, jedoch sind dann möglicherweise zusätzliche Reinigungsschritte und -techniken bei Proben mit hoher organischer Belastung erforderlich. Niedrigauflösende Massenspektrometrie (LRMS) und Massenspektrometrie/Massenspektrometrie (MS/MS) können verwendet werden, die Bedingungen sind in Anhang A zusammengefasst.
Sowohl LRMS als auch MS/MS sind möglicherweise weniger selektiv als HRMS, und es besteht bei Anwendung dieser Techniken die Möglichkeit einer Abweichung aufgrund störender Verbindungen.
Die Nachweisgrenzen und Quantifizierungsniveaus bei diesem Verfahren sind geräteabhängig und werden durch den Grad auftretender Störungen beeinflusst.
Die beschriebenen Mindestniveaus sind die Niveaus, bei denen die PCN üblicherweise ohne Störungen bestimmt werden können.
Dieses Verfahren ist "leistungsbezogen". Dem Analytiker ist es gestattet, das Verfahren zu modifizieren, um zum Beispiel Störungen auszuschließen, sofern alle in diesem Verfahren genannten Leistungskriterien eingehalten werden.
Die Anforderungen zur Einrichtung der Verfahrensvalidierung und zum Nachweis der Gleichwertigkeit sind im Abschnitt zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle beschrieben.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 147 "Water quality" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Unterausschuss NA 119-01-03-02 UA "Organische Verbindungen" des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).