Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Technische Regel [AKTUELL]
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Dieses Beiblatt gilt für passive Dosimetriesysteme für Neutronenstrahlung, die mit Albedodosimetern mit Thermolumineszenzdetektoren (TLD-Albedodosimeter) arbeiten und unterstützt die Umsetzung der DIN EN ISO 21909-2 (VDE 0492-3-909-2):2023-12 für diese spezielle Anwendung. Es ist zusammen mit DIN EN ISO 21909-2 (VDE 0492-3-909-2):2023-12 Ersatz für DIN 6802-4:1998-04. Gegenüber DIN 6802-4:1998-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die normativen Anforderungen finden sich in DIN EN ISO 21909-2 (VDE 0492-3-909-2):2023-12, Änderungen gegenüber DIN 6802-4:1998-04 siehe dort; b) die ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise mit TLD-Albedodosimeter findet sich in diesem Beiblatt. Die amtlichen deutschen Personendosis-Messstellen verwenden TLD auf der Basis von LiF. In diesem Fall ist das neutronen- und photonenempfindliche TLD-Element zu etwa 95 % mit dem Isotop 6Li angereichert. Der Nachweis von Neutronen erfolgt über die Reaktion 6Li(n,α)3T. Das andere TLD-Element enthält hauptsächlich das Isotop 7Li, und der Gehalt an 6Li ist so gering, dass es praktisch neutronenunempfindlich ist. Die vier in DIN 6802-4 festgelegten Einsatzbereiche wurden übernommen. Bei der Zuordnung eines TLD-Albedodosimeters zu einer überwachten Person muss der Messstelle vom Strahlenschutzverantwortlichen der richtige N-Faktor (von N1 bis N4) mitgeteilt werden, damit die korrekte Dosis berechnet werden kann. Die Zuordnung typischer Überwachungsfelder zu verschiedenen Einsatzbereichen N1 bis N4 bei der Personenüberwachung mit TLD-Albedodosimetern ist im Beiblatt tabellarisch dargestellt.
Gegenüber DIN 6802-4:1998-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die normativen Anforderungen finden sich in DIN EN ISO 21909-2 (VDE 0492-3-909-2):2023-12, Änderungen gegenüber DIN 6802-4:1998-04 siehe dort; b) die ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise mit TLD-Albedodosimeter findet sich in diesem Beiblatt.