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Technische Regel [AKTUELL]

DIN EN 3 Beiblatt 4:2013-05

Tragbare Feuerlöscher; Beiblatt 4: Kennzeichnung für den Einsatz in Bereichen mit hohen statischen Magnetfeldern

Englischer Titel
Portable fire extinguishers; Supplement 4: Marking for use in areas with high static magnetic fields
Ausgabedatum
2013-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
6

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Ausgabedatum
2013-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
6
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1925610

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Einführungsbeitrag

Dieses Beiblatt wurde vom Fachbereichsausschuss NA 031-01 FBR "Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung - SpA zu CEN/TC 70)" im Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet und ergänzt die europäisch vereinheitlichte Norm für tragbare Feuerlöscher, DIN EN 3-7. Beim Einsatz von Feuerlöschern im Wirkungsbereich von hohen statischen Magnetfeldern (siehe BGR B 11:2006-01, 3.12.2) besteht die Gefahr, dass infolge des starken Magnetfeldes der Feuerlöscher angezogen und dadurch zu einem gefährlichen "Geschoss" wird. Für Feuerlöscher, die in Bereichen mit starken Magnetfeldern eingesetzt werden, ist deshalb eine einheitliche Kennzeichnung erforderlich. Hierdurch sollen Unfälle durch die Wirkung dieser Magnetfelder auf Feuerlöscher und deren Bestandteile verhindert werden. Hohe statische Magnetfelder sind solche, deren Werte die zulässigen Werte des Expositionsbereichs 1 (siehe BGR B 11:2006-01, Anlage 1) überschreiten. Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern können zum Beispiel Magnetresonanz-Tomographen (MRT), MR-Spektroskopieanlagen, Beschleuniger, Galvanik- und Elektrolyseanlagen sein. Für tragbare Feuerlöscher, die für den Einsatz in Bereichen mit hohen statischen Magnetfeldern vorgesehen sind, werden hinsichtlich der Eignung beziehungsweise Kennzeichnung von Feuerlöschern und deren Standorten in diesem Beiblatt Empfehlungen gegeben. Das Beiblatt dient somit der Interpretation von DIN EN 3-7:2007-10, Abschnitt 16 "Kennzeichnung von tragbaren Feuerlöschern". Es enthält keine zusätzlich genormten Festlegungen zu DIN EN 3-7, auch wenn die Verwendung der verpflichtenden Verbformen "muss" und "müssen" dies vermuten lässt, weil sich diese Formulierungen aus den zitierten Regelwerken ergeben. Für Deutschland werden die Festlegungen dieses Beiblatts zur Anwendung empfohlen. Eine spätere Übernahme in DIN EN 3-7 wird durch die Veröffentlichung und Anwendung dieses Beiblatts angestrebt und ist bereits in Planung.

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.220.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1925610

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